Die Berufsunfähigkeits(Fluguntauglichkeits)-Versicherung für Flugbegleiter
Ihre Flugerlaubnis und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßigesEinkommen und somit Ihren Lebensstandard.
Gerade als Flugbegleiter/in sind Sie dem besonderen Risiko der Fluguntauglichkeit ausgesetzt. Solange Sie aber "lediglich fluguntauglich" und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.
Unser flightconsul - Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen:
Darüber hinaus gelten noch die folgenden Leistungspunkte:
Was ist zu beachten?
Einschränkungen
Und der Beitrag?
Nehmen wir ein Beispiel für eine 30-jährige Flugbegleiterin:
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Jahresgehalt |
40.000 € |
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Versicherungssumme Fluguntauglichkeit |
160.000 € |
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Unfalltodsumme |
80.000 € |
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Jahresbeitrag |
896 € |
Die Gesamtprämie erhöht sich gegebenenfalls um die in dem jeweiligen Wohnsitzland anfallende Versicherungssteuer!
Es gelten die Bestimmungen im gültigen Bedingungswerk.
Sie wollen mehr Informationen?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf.