Die Berufsunfähigkeits (Fluguntauglichkeits)-Versicherung für Flugbegleiter

Ihre Flugerlaubnis und die damit verbundene medizinische Tauglichkeit sichert Ihnen Ihr regelmäßiges Einkommen und somit Ihren Lebensstandard.

Gerade als Flugbegleiter/-in sind Sie dem besonderen Risiko der Fluguntauglichkeit ausgesetzt. Solange Sie aber "lediglich fluguntauglich" und nicht berufsunfähig sind, können Sie nach gesetzlichen Bestimmungen auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden.

Dieses Risiko haben wir erkannt und minimiert.

Unser Angebot überzeugt durch erstklassige spezielle Bedingungen

Fluguntauglichkeitsversicherung
  • Absicherung von Verlust von Augen, Stimme, Gehör und bestimmter Gliedmaßen und/oder Berufsunfähigkeit
  • durch Unfall und/oder Krankheit und Unfalltod.
  • Absicherung auch ohne Unfalltod und als Tagegeldabsicherung möglich.
  • Versicherungsschutz bis zum 67. Lebensjahr möglich! Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr und kann von beiden Seiten zur jeweiligen Hauptfälligkeit angepasst werden.
  • Verzicht auf die Verweisung. Das heißt: Eine anderweitig ausgeübte Tätigkeit nach der Berufsunfähigkei/Fluguntauglichkeit wird nicht auf die Einmalzahlung angerechnet und es wird nicht auf andere Berufe und Kenntnisse verwiesen.
  • Einmalzahlung - keine monatliche Rente, die evtl. entfallen kann!
  • Einheitlicher Beitrag für Mann und Frau. Als Risikobeitrag wird dieser jeweils altersabhängig festgesetzt.
  • Mit unserem SFR-Tarif können Sie Ihren Beitrag ab dem 2. Versicherungsjahr um 20% reduzieren!

Darüber hinaus gelten noch die folgenden Leistungspunkte:

  • Weltweiter Versicherungsschutz.
  • Erweiterte Kriegsklausel (Bundeswehr-, Polizei-, und UNO-Einsätze).
  • Keine überraschenden Klauseln.
  • Sehr kundenfreundliche Antragsfragen.
  • Jährliche Abfrage der Versicherungssumme und der medizinischen Gegebenheiten, um eine Über- oder Unterversicherung auszuschließen.
  • Sie können Ihr 5-faches Jahreseinkommen versichern; max. CHF 5.000.000.
  • Der Versicherungsschein kann in Deutsch oder Englisch ausgestellt werden.
  • Die Währung kann EURO, CHF, US$ oder GBP sein.
  • Sie können die Beiträge jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich entrichten. Bei den Letztgenannten allerdings mit einem
    Bearbeitungszuschlag.

Was ist zu beachten?

Sie können innerhalb der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich wohnen und arbeiten; der Versicherungsschutz besteht weltweit.

Einschränkungen

Ihre Fluglinie darf nicht auf der "schwarzen Liste" stehen.

Und der Beitrag?

Nehmen wir ein Beispiel für eine 30-jährige Flugbegleiterin:

Jahresgehalt 40.000 CHF
Versicherungssumme Fluguntauglichkeit 160.000 CHF
Unfalltodsumme 80.000 CHF
Jahresbeitrag 896 CHF

Die Gesamtprämie erhöht sich gegebenenfalls um die in dem jeweiligen Wohnsitzland anfallende Versicherungssteuer!

Es gelten die Bestimmungen im gültigen Bedingungswerk.

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